Fondsportrait "WindWerk II"
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Windenergiefonds der neuen Generation - Zu 85 % plaziert! |
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Sämtliche Daten sind dem Prospekt entnommen. Für die Richtigkeit der Angaben bzw. der Wiedergabe wird keine Gewähr übernommen. Als Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung dient immer der veröffentlichte Verkaufsprospekt. Alle hier gemachten Angaben sind vorbehaltlich der Angaben im Verkaufsprospekt. Dieser wurde nach den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes erstellt und wird bei der Umweltfinanz AG kostenlos ausgegeben.
Ausschüttungs- und Ergebnisprognose sind anhand der Zahlen des Initiators dargestellt; die Ausschüttungen verstehen sich inklusive Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals. |
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Stabile Ausschüttungen mit innovativer Windenergiebeteiligung
In der Uckermark im Nord-Osten des Bundeslandes Brandenburg, dem Kernland des gestandenen Windkraftinitiators ENERTRAG, entstehen zur Zeit fünf Windenergieprojekte mit 15 Windenergieanlagen und insgesamt 39,4 MW Nennleistung. Über ein "Windkorridor"-Konzept werden Schwankungen des Windangebotes weitgehend für den Anleger ausgeglichen. Das neuartige Sicherheitskonzept hat sich beim Vorgängerfonds (WindWerk I) im Jahr 2010 bereits außerordentlich bewährt: Trotz des stark unterdurchschnittlichen Windjahres konnte WindWerk I seine Ausschüttungsprognose vollständig einhalten.
Der Initiator dokumentiert seine Überzeugung für das Konzept mit einer eigenen nachrangigen Beteiligung in Höhe von rund 4 Mio. Euro an dem Windenergiefonds. Er erhält hierfür erst dann Ausschüttungen, wenn die Anleger ihre prognostizierten Ausschüttungen in voller Höhe erhalten haben!
Alle 15 Windenergieanlagen des Fonds am Netz
Das Windenergiepotential aller Standorte wurden von drei unabhängigen Windgutachtern ermittelt. Es liegen alle Genehmigungen für den Bau- und Betrieb der Anlagen vor. Alle 15 Anlagen sind bereits in Betrieb und produzieren umweltfreundlichen Strom.
Bewährte Technik der Marktführer ENERCON und Vestas
Eine Besonderheit der Anlagen vom Typ ENERCON E-82 E2 ist die Konstruktion, die eine besonders hohe Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Anlagen gewährleisten soll. Der wesentliche Unterschied zur Getriebetechnik ist die Verwendung eines Synchron-Ringgenerators, durch den eine getriebelose Stromproduktion ermöglicht wird. Eine kleinere Anzahl beweglicher Teile und die direkte Umwandlung der Windenergie in Strom bedeuten geringere Belastungen und geringeren Verschleiß des Materials. Das Rotorblattkonzept setzt hinsichtlich Ertrag, Schallemission und Lastenminimierung neue Maßstäbe.
Die Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112-3.0 MW entsprechen ebenfalls dem neuesten Stand der Windenergietechnik. Die Anlagen des weltweit größten Herstellers sind konsequent für Onshore Standorte mit mittleren Windgeschwindigkeiten optimiert.
"Windkorridor"-Konzept zur Ausschüttungsabsicherung
Um den typischen Schwankungen der Erträge bei Windenergieanlagen entgegenzuwirken und damit den Anlegern stetige Ausschüttungen zu ermöglichen, hat der Initiator das innovative Konzept entwickelt. Die Windenergieprojekte verkaufen ihre Forderungen gegenüber dem Netzbetrieber aus der Stromeinspeisung und erhalten dafür feste monatliche Kaufpreise von der ENERTRAG AG. Die Höhe der monatlichen Kaufpreise ist unabhängig vom tatsächlichen Windaufkommen, solange die tatsächlich erzielten Einspeiseerlöse sich in einem gewissen Rahmen bewegen, dem "Windkorridor". Insgesamt sollen so die jährlichen Ausschüttungen für die Anleger überwiegend unabhängig von den schwankenden Winderträgen erfolgen.
Rückkauf mit Inflationsausgleichsklausel
Nach 16 Jahren hat die ENERTRAG AG eine Rückkaufoption über den Erwerb aller Kommanditanteile des Windfonds. Sollte die durchschnittliche Inflationsrate über die Laufzeit 2,8% p.a. übersteigen, kommt es zu einer Kaufpreiserhöhung.
Jetzt in Windkraft investieren
Über die Laufzeit von 16 Jahren sollen Anleger laut Prognose Ausschüttungen in Höhe von 230 % (inkl. Rückzahlung der Einlage) erhalten. Die Beteiligung soll prognosegemäß bis 2026 nahezu steuerfrei sein. Eine Beteiligung am "WindWerk II" ist ab 5.000 Euro ohne Agio möglich, höhere Beträge müssen durch 2.500 teilbar sein.

